Magic: the gathering prozess zurückgezogen: hasbro entgeht millionenrisiko
Hasbro-prozess um magic: the gathering beendet
nEin bedeutendes Kapitel in der Geschichte von Magic: The Gathering ist zu Ende gegangen. Die Aktionäre von Hasbro, die letzten Monat Klage gegen das Unternehmen eingereicht hatten, haben ihren Rechtsstreit nun zurückgezogen. Die Klage hatte Vorwürfe der Pflichtverletzung durch das Management, der Täuschung von Konsumenten und der Überproduktion von Magic: The Gathering-Karten erhoben.
nnWas war der kern der klage?
nIm Zentrum der Klage stand der Vorwurf, dass Hasbro durch die Überproduktion von Kartensets die bestehenden Karten entwerten und das Unternehmen in eine finanzielle Krise stürzen wolle. Besonders die Abteilungen Universes Beyond und Secret Lair wurden als Hauptverantwortliche genannt. Die Anwälte der Aktionäre argumentierten, dass das Unternehmen gezielt Crossover-Sets vorantrieb, um finanzielle Engpässe auszugleichen.
nnDie vorwürfe im detail
n- n
- Pflichtverletzung durch das Management n
- Unrechtmäßige Bereicherung n
- Vergeudung von Unternehmensmitteln n
- Schwere Unternehmensführungsmängel n
- Missbrauch der Kontrolle n
- Verletzung des Exchange Act n
Wizards of the coast reagiert
nObwohl die Klage zurückgezogen wurde, bleibt die Situation um Magic: The Gathering angespannt. Wizards of the Coast, die Tochtergesellschaft von Hasbro, hat in den letzten Jahren tatsächlich mehr Sets veröffentlicht als zuvor, was jedoch gleichzeitig mit steigenden Einnahmen einherging. Im letzten Quartalsbericht wurde sogar ein Rekordjahr für Magic: The Gathering gemeldet, was maßgeblich auf die genannten Sets zurückzuführen ist.
nnDer fall der limitierten sets
nEin besonders kontroverser Punkt der Klage betraf die vermeintliche Manipulation der Verfügbarkeit des limitierten Magic 30th Anniversary Set. Es wurde behauptet, dass Hasbro absichtlich die Verkäufe pausiert habe, um den Eindruck einer Lieferengpässe zu erwecken und die Nachfrage zu steigern. Ehemalige Führungskräfte sollen diese Praxis bestätigt haben. Die Gültigkeit dieser Behauptung bleibt jedoch nach dem Rückzug der Klage fraglich.
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